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Verordnung über Zahlungsverzug

Es besteht weiterhin Handlungsbedarf für flexible Lösungen

11.03.2024


Am 07.03.2024 hat der Rat für Wettbewerbsfähigkeit getagt und sich über die Zahlungsverzugsverordnung beraten. Die Ministerrunde hat die Fortschritte erörtert, die im Hinblick auf die Festlegung eines gemeinsamen Standpunkts zur Verordnung über Zahlungsverzug erzielt wurden. Der Gedankenaustausch der Ministerinnen und Minister hat auf der Grundlage eines vom belgischen Vorsitz ausgearbeiteten Dokuments stattgefunden.
Die wichtigsten Diskussionspunkte waren die Wahl des Rechtsinstruments (Richtlinie oder Verordnung) und die verbindliche Zahlungsfrist von 30 Tagen (ob diese strikt festgelegt oder den unterschiedlichen Gegebenheiten, in denen Unternehmen tätig sind, angepasst werden sollte).
Der Binnenmarktausschuss im Europäischen Parlament wird voraussichtlich am 21.03.2024 über den Bericht der Berichterstatterin Roza Thun und Hohenstein zur Zahlungsverzugsverordnung abstimmen!
Christian Haeser, Geschäftsführer des HWB e.V., dazu:
„Es ist dringend erforderlich, dass von der restriktiven Zahlungsfrist von 30 Tagen individuell abgewichen werden kann. Flexible Lösungen sind dringend notwendig, um bewährte und praktizierte Geschäftspraktiken nicht kaputt zu machen. Das Europäische Parlament ist aufgefordert, Ansätze für bewährte Praktiken zu finden“.


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