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HWB begrüßt eine Verschiebung des Inkrafttretens der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten - EUDR

02.07.2024


In der aktuellen Diskussion soll eine Verschiebung des Inkrafttretens der EUDR kurzfristig im Dringlichkeitsverfahren unter dem Vorsitz der neuen EU-Kommission angegangen werden. Laut einem Artikel des Portals Euractiv von heute wird darauf hingewiesen, dass die EVP in ihrem Entwurf für die Prioritäten des Arbeitsprogramms der Kommission für den Zeitraum 2024-2029 vorschlägt, die Umsetzung der EUDR zu verzögern und „Probleme im Zusammenhang mit ihrer Umsetzung“ anzugehen. Das Dokument soll auf einer Sitzung der EVP-Fraktion vom 2. bis 5. Juli in Cascais, Portugal, erörtert werden.

Der Handelsverband Wohnen und Büro begrüßt diese Entwicklungen und spricht sich dafür aus, dass die bereits verabschiedete Verordnung inhaltlich zu überarbeiten sei und eine verlängerte Umsetzungsfrist für die technische Umsetzung der Unternehmen notwendig wäre.


Christian Haeser, Geschäftsführer des HWB e.V., zur Umsetzung der Verordnung:


„Die EUDR ist in ihrer aktuellen Fassung dringend zu überarbeiten, damit die Unternehmen nicht mit überbordender Bürokratie konfrontiert sind. Wir schlagen zudem vor, dass die Europäische Mitgliedstaaten von der EU zunächst als Länder mit einem geringen Risiko einzustufen sind, bis der Kommission geprüfte Erkenntnisse vorliegen, die zu einer höheren Einstufung als „normales“ bzw. „hohes“ Risko vorliegen. Die Regelvermutung des „normalen“ Risikos ist auszuschließen, da grundsätzlich zunächst der Verdacht einer Sorgfaltspflichtverletzung bei allen Unternehmen greifen würde. Auch sollte die EU Kommission Safe-Harbour Lösungen anstreben, wenn sog. Branchenlösungen den Nachweis über Zertifizierungen erbringen können “.


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