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Der stationäre Einzelhandel ist weiterhin geöffnet
Die Bundesregierung sowie die Vertreter der Bundesländer haben neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie am 28. Oktober 2020 beschlossen, die bundesweit über die Anpassung der Corona-Durchführungsverordnungen der Bun
30.10.2020
„Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 m2 Verkaufsfläche aufhält.“ (Auszug aus den Beschlüssen)
Christian Haeser, Geschäftsführer des HWB, führt dazu aus: „Es war richtig zu beschließen, dass in den Geschäften nun statt ursprünglich geplant einem Kunden pro 25 m² Verkaufsfläche, zumindest ein Kunde pro 10 m² erlaubt ist. Es bleibt aber abzuwarten, ob die Kundschaft weiterhin vermehrt in den Geschäften einkaufen geht oder aber faktisch mit niedrigeren Kundenfrequenzen gerechnet werden muss. Letzteres Szenario ist aufgrund der Schließung von Gastronomie und Freizeiteinrichtungen, die naturgemäß als Frequenzbringer fungieren, in den Innenstädten sehr wahrscheinlich. Wichtig ist, dass die Weihnachtseinkäufe verteilt über die Monate November und Dezember auch im stationären Handel getätigt werden können. Damit würde das Weihnachtsgeschäft entzerrt und der zu erwartenden Frequenz-Peak im Dezember mit den geringeren Novemberfrequenzen in Einklang gebracht.“
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